Geprüft und anerkannt!
Die Bundesnetzagentur hat EMC Test NRW gemäß dem EMV-Gesetz als „Notifizierte Stelle“ (vormals "Benannte Stelle") anerkannt. Sie stellt "EU Baumuster-Prüfbescheinigungen" entsprechend dem nationalen EMV-Gesetz (EMVG) und dem Funkanlagengesetz (FuAG) nach den europäischen Richtlinien 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) und 2014/53/EU (Funkanlagen-Richtlinie) aus.
Als Notifizierte Stelle bewerten wir, ob die von Produktherstellern bereitgestellten technischen Unterlagen, die zwingend auch den Prüfbericht und eine Risikobewertung enthalten, die wesentlichen Anforderungen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU oder auch der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU erfüllen.
